Maklerprovisionen im Überblick
- Die Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erhält. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
- Seit dem 23. Dezember 2020 gelten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Ziel dieser Reform ist es, die finanzielle Belastung für Käufer zu reduzieren und für mehr Transparenz zu sorgen.
Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt seit der Gesetzesänderung das sogenannte Bestellerprinzip nicht vollständig. Stattdessen wurden folgende Regelungen eingeführt:
- Doppelvertretung: Beauftragen sowohl Verkäufer als auch Käufer den Makler, sind beide Parteien verpflichtet, die Maklerprovision zu gleichen Teilen zu tragen. Dies soll sicherstellen, dass die Kosten fair verteilt werden.
- Einseitige Beauftragung durch den Verkäufer: Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, kann er die Provision nicht vollständig auf den Käufer abwälzen. Der Käufer ist maximal zur Zahlung von 50 % der Maklerkosten verpflichtet (Gesamte Courtage NRW beträgt 6% ohne MwSt.). Die Zahlung des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil bereits beglichen hat.
- Einseitige Beauftragung durch den Käufer: Beauftragt ausschließlich der Käufer einen Makler, trägt er die vollständigen Maklerkosten.
Diese Regelungen gelten bundesweit und sind verbindlich. Die genaue Höhe der Maklerprovision variiert jedoch je nach Bundesland und liegt in der Regel zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
Maklerprovision bei nicht privat genutztem Wohnraum (Gewerbeimmobilien)
Für Gewerbeimmobilien und nicht privat genutzten Wohnraum gelten die oben genannten gesetzlichen Regelungen nicht. Hier ist die Vereinbarung der Maklerprovision frei verhandelbar. In der Praxis wird die Provision häufig vom Auftraggeber getragen, es können jedoch auch andere Vereinbarungen getroffen werden. Es empfiehlt sich, die Provisionshöhe und -verteilung vertraglich klar zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden.
Empfehlungen für Immobilienverkäufer und -käufer von Böhl Immobilien
- Transparenz: Sowohl Verkäufer als auch Käufer sollten sich frühzeitig über die anfallenden Maklerkosten informieren und diese in ihre Finanzplanung einbeziehen.
- Vertragliche Vereinbarungen: Alle Absprachen bezüglich der Maklerprovision sollten schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Für weitere Informationen und rechtliche Details empfiehlt es sich, die Webseiten des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und des Immobilienverbands NRW zu konsultieren.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Bei spezifischen Fragen zur Maklerprovision und den gesetzlichen Regelungen ist es ratsam, einen Fachanwalt oder einen qualifizierten Immobilienmakler wie Böhl Immobilien zu konsultieren.